Service

Fahrgastrechte & Mobilitätsgarantie

Ihre Rechte als Fahrgast

Sollte es auf Ihrer Fahrt zu Verspätungen oder Ausfällen kommen, haben Sie als Fahrgast bestimmte Rechte. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erstattung, Entschädigung und zur Mobilitätsgarantie des VVS.

VVS-Mobilitätsgarantie

Besitzen Sie eine Zeitkarte des VVS und erreichen Ihr Ziel mit mehr als 20 Minuten Verspätung aufgrund von Ausfällen oder Verspätungen? Dann können Sie die VVS-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen.

  • Gilt für Inhaber eines Zeittickets* (nicht für Tages- oder Einzeltickets)
  • Greift bei Fahrtausfällen und Verspätungen
  • Erstattung von Taxikosten oder Kosten für andere öffentlich zugängliche Verkehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind (max. 50 € beim JahresTicketPlus, max. 35 € bei persönlichen Zeittickets).

*Ausgenommen sind Scool-Abo, Ausbildungs-Abo, MonatsTicket Ausbildungsverkehr, (Anschluss-) StudiTicket, 14-Uhr-JuniorTicket.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Seite des VVS: www.vvs.de/mobilitaetsgarantie

Fahrgastrechte bei Verspätungen & Zugausfällen

Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung:

  • 25 % des Fahrpreises für eine einfache Fahrt bei Verspätungen ab 60 Minuten.
  • 50 % des Fahrpreises für eine einfache Fahrt bei Verspätungen ab 120 Minuten.
  • Zeitkarten und Pauschalpreis-Tickets werden pauschal entschädigt (z. B. 1,50 € bei Nahverkehrs-Zeitkarten, 5 € bei Fernverkehrs-Zeitkarten).

Das Antragsformular für Entschädigungen sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.fahrgastrechte.info

Alternative Weiterfahrt

Falls eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten ist, dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen:

  • Einen anderen Zug (auch höherer Kategorie) ohne Zusatzkosten nutzen. Bei Sparpreistickets entfällt in diesem Fall automatisch die Zugbindung.
  • Eine alternative Strecke nehmen, sofern dies sinnvoll ist.
  • Ab 60 Minuten Verspätung unter bestimmten Umständen ein Taxi oder ein anderes Verkehrsmittel nutzen (bis max. 120 € erstattungsfähig).

Erstattung & Reiseabbruch

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können die Reise abbrechen und sich den Fahrpreis für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen.
  • Falls die Weiterfahrt nicht mehr sinnvoll ist, kann auch eine Rückerstattung des gesamten Ticketpreises erfolgen.

Kontakt & Widerspruch

Sollte Ihr Antrag auf Entschädigung abgelehnt werden und Sie Widerspruch einlegen wollen, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden: Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Fahrgastrechte, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn

Bürgertelefon: 0228/30795-400

www.eba.bund.de/fahrgastrechte

Für allgemeine Beschwerden oder weitere Informationen stehen Ihnen auch unsere Kundenbüros an den Bahnhöfen sowie unser Kundenservice zur Verfügung.

Angaben zur Fahrt und Fahrkarte
Tatsächlicher Reiseverlauf
Angaben zur Erstattung

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