Sollte es auf Ihrer Fahrt zu Verspätungen oder Ausfällen kommen, haben Sie als Fahrgast bestimmte Rechte. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erstattung, Entschädigung und zur Mobilitätsgarantie des VVS.
Besitzen Sie eine Zeitkarte des VVS und erreichen Ihr Ziel mit mehr als 20 Minuten Verspätung aufgrund von Ausfällen oder Verspätungen? Dann können Sie die VVS-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen.
*Ausgenommen sind Scool-Abo, Ausbildungs-Abo, MonatsTicket Ausbildungsverkehr, (Anschluss-) StudiTicket, 14-Uhr-JuniorTicket.
Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Seite des VVS: www.vvs.de/mobilitaetsgarantie
Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung:
Das Antragsformular für Entschädigungen sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.fahrgastrechte.info
Falls eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten ist, dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sollte Ihr Antrag auf Entschädigung abgelehnt werden und Sie Widerspruch einlegen wollen, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden: Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Fahrgastrechte, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
Bürgertelefon: 0228/30795-400
www.eba.bund.de/fahrgastrechte
Für allgemeine Beschwerden oder weitere Informationen stehen Ihnen auch unsere Kundenbüros an den Bahnhöfen sowie unser Kundenservice zur Verfügung.